Die operative Führung der Schule obliegt der Schulleitung. Diese umfasst fünf Mitglieder. Sie sind für die pädagogische, organisatorische, administrative und personelle Führung verantwortlich. Der Rektor ist für die Führung der Gesamtschule zuständig. Die Schulleiterin und die drei Schulleiter führen je eine teilautonome Schulhauseinheit, der Musikschulleiter steht der Musikschule vor.