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Schulinsel

Schulinsel

Grundgedanke


Dem gesellschaftlichen Wandel, den sich ändernden Strukturen und den stets steigenden Anforderungen sowohl der Volkschule wie auch der Gesellschaft sind einzelne Schülerinnen und Schüler nicht mehr gewachsen. Zudem können auch nicht alle auf eine adäquate Unterstützung und Begleitung im Elternhaus bauen, sodass sich daraus diverse schulische und sozialpädagogische Problemfelder entwickeln, welche durch gezielte Massnahmen innerhalb des Klassengefüges nicht mehr aufgefangen werden können.
Des Weiteren werden die Belastungen auf allen Schulstufen der Primarschule zusehend grösser, ausgehend von verschiedenen Indikatoren wie grosse Klassen mit zusätzlicher Integration (IS) oder Reintegration, Fremdsprachigkeit, Kinder mit traumatischen Erlebnissen (z.B. Flüchtlingskinder), Verhaltensauffälligkeiten mit diversen Hintergründen (Erziehungsarbeit der Eltern, Unter- oder Überforderung, zu frühes Einschulen etc.) und anderen besonderen Bedürfnissen der Lernenden.


Philosophie und Ziele der Schulinsel


Die Schulinsel ist für Schülerinnen und Schüler (SuS), die kurzfristig oder über eine befristete Zeit dem Unterricht in der Regelklasse aufgrund ihres inakzeptablen Verhaltens oder aus anderen Gründen nicht folgen können oder dazu im Moment weder in der Lage sind noch die Bereitschaft zeigen, konstruktiv am Unterricht teilzunehmen. Die Realität zeigt, dass die Integration gelegentlich Grenzen erreicht, welche Interventionsmöglichkeiten in Form von separativen Elementen
erfordern. Ein niederschwelliges, unterrichtsnahes Platzierungsangebot vor Ort ist die Schulinsel. Sie bietet Raum für Beruhigung in schwierigen Unterrichtssituationen mit Kurzaufenthalten von einem ½ Tag oder befristeten, regelmässigen Aufenthalten bis zu 3 Monaten. Sie entwickelt und unterstützt dabei gewinnbringende Lösungen für alle Beteiligten.
Eine solche Zuweisung ist in jedem Fall als Förderung und keinesfalls als Strafmassnahme zu verstehen. Die betroffenen Lernenden erhalten Zeit, Gelegenheit und entsprechende Unterstützung durch die Klassenlehrperson der Schulinsel, ihr Verhalten zu reflektieren, sich zu beruhigen und sich bewusst zu werden, wie der Wiedereinstieg in die Regelklasse gelingen soll. Die betroffene Klasse wird in ihrem Recht auf einen störungsfreien Unterricht geschützt und kann sich zusammen mit der Lehrperson dem Unterricht widmen. Die schwierige Klassensituation wird entlastet, der Lehrperson ermöglicht es
ein „Durchatmen“, um die Konzentration auf die restlichen Kinder zu fokussieren. Zudem kann die gesamte Elternsituation beruhigt werden, was den Druck auf das gesamte System verringert. Unbedingtes Ziel dieser speziellen Massnahme ist die Reintegration der Lernenden in ihre Stammklasse.


Weitere Einsatzmöglichkeiten der Schulinsel sind:


  • Zuzüge aus sprach- und bildungsfernen Regionen: Erst-Integration, Spracherwerb (DaZ-Intensiv), kulturelle Integration, Potenzialabklärung

  • Längere Abwesenheit vom Regelunterricht: Krankheit, Spitalaufenthalt, nach Timeout: Reintegration, Stoff nacharbeiten

  • Abwesenheit bei Prüfungssituationen im Regelunterricht: Nachprüfungen ermöglichen

  • Begabungsförderung unter Einbezug der Ressourcenzimmer

  • Begleitung von Klassen als Assistenz / Springer bei krankheitsbedingter Absenz von Lehrpersonen

  • Viele weitere, situativ angepasste Einsatzmöglichkeiten sind vorstellbar


Zuweisungspraxis


Zuweisungsprozess bei kurzfristiger (stundenweise bis 3 Tage) Schulinselplatzierung:


  • Lehrperson (LP) oder Fachlehrperson (FLP) entscheidet, dass der/die Schülerin oder Schüler (SoS) in die SI geschickt wird – die Schulleitung
    wird zeitnah informiert



Zuweisungsprozess bei mittelfristiger Zuweisung (bis 3 Wochen)


  • Elterngespräche haben stattgefunden, sind dokumentiert (nach Stufenmodell). Die internen Regulatoren zeigen keine Verbesserung der Situation

  • Einschätzung der KLP, evtl. auch des Schulsozialarbeiters (SSA) und der Schulleitung (SL) sind Voraussetzung für eine Zuweisung

  • KLP und Schulinsel-Lehrperson (SILP) verschriftlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Massnahmen und kommunizieren diese den Erziehungsberechtigten

  • Evaluation der Massnahme, Schlussgespräch mit SoS durch SILP und KLP, Teilreintegration schrittweise, fachspezifisch, situativ

  • Reintegration in Regelklasse oder Verlängerung der Massnahme ab Punkt Standortgespräch (langfristig)

  • Der Rektor verfügt diese Massnahme



Zuweisungsprozess bei längerfristigen Zuweisung (bis 3 Monate)


  • Elterngespräche haben stattgefunden, sind dokumentiert (nach Stufenmodell). Die internen Regulatoren zeigen keine Verbesserung der Situation

  • Vorgehensweise wie bei einer mittelfristigen Zuweisung

  • enge integrative Begleitung durch SHP, Einbezug des SSA, Unterstützung durch Klassenassistenz – evtl. GIK

  • weitere Massnahmen werden evaluiert und mit allen Betroffenen diskutiert

  • Weitere Verfügungen entscheidet das Rektorat